Arbeitsrecht
Zum Arbeitsrecht gehören
- die Fragen des Zustandekommens und der Beendigung von Arbeitsverträgen
- die Führung von Kündigungsrechtsstreitigkeiten und darüber hinaus die
- Durchsetzung von Zeugnisansprüchen, Vergütungsansprüchen, Ansprüchen auf Zuteilung einer angemessen Arbeit
- Hilfe bei Belastungen am Arbeitsplatz durch Arbeitgeber oder Mitarbeiter sowie
- Fragen der Beteiligung der Betriebsrates.