Allgemeines Zivilrecht

Ihre bürgerlichen Rechte in besten Händen


Ihre erfahrene Interessenvertretung in privatrechtlichen Belangen

 

Das Zivilrecht – oder auch Bürgerliches Recht – ist ein umfangreicher Teil des Privatrechts und eine wichtige Grundlage des geregelten Miteinanders in der Gesellschaft. Unsere Kanzlei vertritt in zivilrechtlichen Angelegenheiten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen; natürliche Personen ebenso wie juristische. Das bedeutet: Bei allen Rechtsbeziehungen zwischen Menschen, Menschen und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen können Sie sich auf die zivilrechtliche Beratung durch unsere Kanzlei verlassen!

 

Häufig ist unsere Expertise gefragt, wenn Vertragsparteien sich uneinig sind. Dies kann zum Beispiel die Qualität von Produkten oder Dienstleistungen oder auch deren Vergütung betreffen. Sind Sie beispielsweise als Kunde nicht zufrieden mit der Leistung eines Handwerkers, Sachverständigen, Maklers, Lieferanten oder sonstigen Dienstleisters? Sprechen Sie uns gern an, denn Verbraucherschutz ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, mit dem wir uns intensiv befassen.

 

Oder warten Sie als Handwerksbetrieb trotz erbrachter Leistung auf die vereinbarte Entlohnung? Wir kennen die Sichtweisen beider Seiten von Vertragsverhältnissen und wissen die Interessen unserer Mandanten zu vertreten. So gehört auch der Forderungseinzug (Inkassoverfahren) zu unseren regelmäßigen Leistungen innerhalb des Zivilrechts.

 

Von der Beratung über die außergerichtliche Einigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Jürgen Walkenhorst

Rechtsanwalt und Notar

Ein Mann in Anzug und Krawatte steht vor einem Schild mit der Aufschrift „Gerechtigkeit“.

Dr. Annemarie Brinkmann

Rechtsanwältin und Notarin

Eine Frau im Anzug lächelt vor einem Schild mit der Aufschrift „Aaa“.

Ansprechpartner im Allgemeinen Zivilrecht