Unsere Anwälte

Jürgen Walkenhorst

Jürgen Walkenhorst

Rechtsanwalt und Notar 

Jürgen Walkenhorst studierte Rechtswissenschaften in Münster und Paris und absolvierte sein Referendariat in Osnabrück, Oldenburg, Speyer und Fort-de-France. Seit 1987 ist er in Osnabrück als Rechtsanwalt zugelassen. In der Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB ist Jürgen Walkenhorst für Sie auch als Notar zuständig.


Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule Osnabrück.

Rechtsgebiete, auf denen Jürgen Walkenhorst Sie vertritt:

Rainer Muth

Rainer Muth

Rechtsanwalt und Fachanwalt

Rainer Muth studierte Rechtswissenschaften in Marburg und Göttingen und ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Auf drei Rechtsgebieten ist er in der Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB als Fachanwalt tätig: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus vertritt Rainer Muth Mandanten im Familien- und Erbrecht sowie im Rahmen des Forderungseinzugs und des Inkassoverfahrens.

Gerhard H. Berstermann

Gerhard H. Berstermann

Rechtsanwalt und Fachanwalt

Gerhard H. Berstermann ist seit 1990 als Anwalt zugelassen und seit dem Jahr 2000 als Fachanwalt tätig. In der Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Neben der Tätigkeit in der Kanzlei engagiert sich Gerhard H. Berstermann als Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Im Team Remarque Osnabrück des Business Network International (BNI) ist Gerhard H. Berstermann seit 2009 aktiv. 

Klaus H. Kohake

Klaus H. Kohake

Rechtsanwalt und Fachanwalt

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Klaus H. Kohake ist als Rechtsanwalt seit 2005 zugelassen. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann, der nach Abschluss des Studiums zum Dipl. Wirtschaftsjuristen eine Tätigkeit für eine internationale Personalberatung in Frankfurt am Main und London, sowie einer Anwaltskanzlei in den USA und für einen großen Versicherer in Berlin folgten. Nach der Zulassung als Rechtsanwalt arbeitete er in den Jahren 2015 bis Ende 2017 berufsbegleitend als Justiziar und „Leiter der Abteilung Recht und Personal“ in einem Krankenhaus.

 

In unserer Kanzlei betreut er neben dem allgemeinen Zivilrecht als Fachanwalt die Rechtsgebiete Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.


Herr Kohake ist als Dozent für den Deutschen Anwaltsverein sowie für das Hamburger Institut für Versicherungsrecht tätig. In der FOCUS-SPEZIAL Ausgabe „Ihr Recht“, die jährlich erscheint und bundesweit die Top-Rechtsanwälte in den verschiedenen Rechtsgebieten auflistet, wurde Herr Rechtsanwalt Klaus Kohake in den Jahren 2021 und 2022 im Verkehrsrecht sowie 2023 und 2024 im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht aufgeführt. Er gehört damit zu den dort genannten Top-Anwälten in Norddeutschland. Zudem ist er von dem Deutschen Anwaltsverein in den Beirat eines Reha-Management-Unternehmens entsandt worden.

Seit dem Jahre 2024 ist Herr Kohake mit den beiden Richtern des BGH, Herr Wolfgang Wellner (a.D.) und Herrn Dr. Oliver Klein, Autor des Nachschlagewerkes „SchmerzensgeldBeträge".


Dieses Werk ist mit seinen über 3.000 aktuellen Urteilen gem. juralit.online in Fragen des Schmerzensgeldes längst ein unverzichtbarer Klassiker – nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch „für Richter und Mitarbeiter in der Versi­cherungswirtschaft“.

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Klaus H. Kohake ist ADAC-Vertragsanwalt (zum ADAC-Bußgeldrechner) und engagiert sich in vielfältigen Mitgliedschaften. Hierzu gehören insbesondere die Arbeitsgemeinschaften ArbeitsrechtVerkehrsrechtVersicherungsrecht und der Deutsche Anwaltverein. Hinzu kommt sein Engagement beim Hamburger Institut für VersicherungsrechtDeutschen Verkehrsgerichtstag, der Deutschen Verkehrswacht, im Industrie- und Handelsclub Osnabrück, dem Verein OsnaBRÜCKE e.V. und der Initiative „Wir starten gleich“ e.V..

Dr. Annemarie Brinkmann

Dr. Annemarie Brinkmann

Rechtsanwältin und Notarin

Dr. Annemarie Brinkmann studierte nach ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau Rechtswissenschaften in Konstanz und Lausanne. Sie promovierte im Vergaberecht in Bochum und absolvierte ihr Referendariat in Dortmund.

 

Sie war Syndikusrechtsanwältin bei mehreren Firmen in Dortmund und München sowie Rechtsanwältin in international tätigen Gesellschaften in München und in Osnabrück.

 

Die Bestellung zur Notarin erfolgte im Jahr 2021.

 

In unserer Kanzlei ist Frau Dr. Brinkmann als Notarin tätig und vertritt die Mandanten als Anwältin auf den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Erbrecht. Frau Dr. Brinkmann ist im Vorstand der Rechtsanwalts- und Notarkammer Oldenburg.

Jasmin Stanke

Jasmin Stanke

Rechtsanwältin

Jasmin Stanke ist als Rechtsanwältin seit 2021 zugelassen. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. An das Studium schloss sich das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichtes Oldenburg an, welches sie im Frühjahr 2021 mit Prädikat abgeschlossen hat.


In unserer Kanzlei vertritt Jasmin Stanke Mandanten in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Medizinrecht.


Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und engagiert sich in den Arbeitsgemeinschaften FORUM Junge Anwaltschaft sowie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.